Wir übernehmen
gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG:- Aufbereitung Ihrer Buchhaltungsunterlagen
- Verbuchen Ihrer Belege aus laufenden Geschäftsvorfällen mit geprüfter Software
- Vor- und Aufbereitung der Unterlagen für Ihren Steuerberater
- Erstellen Ihrer lfd. Lohnabrechnungen inkl. der dazugehörigen Nachweise für Krankenkassen
und Steuerbehörden
- sonstige Büroarbeiten aller Art
Hinweis:
Nach §3 StBerG dürfen wir keine Steuerberatung durchführen.
Wir erbringen ausschließlich Leistungen im erlaubten Bereich gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG